Was tun im Katastrophenfall?

 

Sirenen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge umgestellt (2010)

Um die Bevölkerung vor plötzlich auftretenden Katastrophen oder drohenden Gefahren für Gesundheit und Leben umgehend warnen zu können, hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die durch die Kommunen im Landkreis vorgehaltenen Sirenen auf landesweite einheitliche Sirenensignale umgestellt.

Gleichzeitig wurden bzw. werden die Sirenen im Landkreis zusätzlich mit den Sirenensignalen 4 und 5, welche bereits im Landkreis Sächsische Schweiz gültig waren und nun durch das Sächsische Staatsministerium des Innern für den gesamten Landkreis genehmigt wurden, ausgestattet. Bisher existierten in den beiden Altkreisen unterschiedliche Sirenensignale.
Folgende Sirenensignale dienen der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( Sirenensignale im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge), hier erläutert:

 

1 Signalprobe:

ein Ton von 12 Sekunden Dauer

Das Signal dient zur Überprüfung der Alarmierungseinrichtung sowie der Auslöse- und Übertragungseinrichtung. Der Probealarm wird jeden Mittwoch, 15:00 Uhr ausgelöst.

 

2 Feueralarm:

3 Töne von je 12 Sekunden Dauer und jeweils 12 Sekunden Pause

Das Signal “Feueralarm“ dient neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch der Alarmierung der Einsatzkräfte.

 

3 Warnung vor einer Gefahr

einminütiger Heulton

Handlungsvorgaben für die Bevölkerung:

  • Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
  • Befolgen Sie genau die Anweisungen der Behörden!
  • Telefonieren Sie nur falls, dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen!
  • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen – bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege.

     

4 Ankündigung einer Gefahr drohenden Situation
   (ohne vorangegangene Signale)

Es handelt sich hierbei um einen gleichbleibenden Dauerton von 3 Minuten und bedeutet „Warnung“. Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll. Das Ereignis ist in diesem Fall noch nicht eingetreten.
Handlungsvorgaben für die Bevölkerung:

  • Informieren Sie sich über die Medien, schalten Sie regionale Rundfunk- oder Fernsehsender ein und beachten Sie die dort gegebenen Verhaltensmaßnahmen.
  • Informieren Sie sich über die jeweilige Stadt- und Gemeindeverwaltung.
  • Beachten Sie die Internetseite der Landkreisverwaltung (www.landratsamt-pirna.de).
  • Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen durch vor Ort handelnde Einsatzkräfte bzw. der Polizei und befolgen Sie deren Handlungsempfehlungen und Anweisungen.
  • Nutzen Sie die in der Landkreisverwaltung eingerichteten Bürgerbüros zur Information.
     

5 Entwarnung:

 

Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet „Entwarnung“, das heißt: Ende der Gefahr.
Handlungsvorgaben für die Bevölkerung:

  • Beachten Sie weiterhin die Durchsagen der regionalen Rundfunk- oder Fernsehsender, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.
  • Informieren Sie sich insbesondere auf der Internetseite der Landkreisverwaltung (www.landratsamt-pirna.de) und nutzen Sie die im Landratsamt eingerichteten Bürgerbüros zur Information.
  • Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen durch vor Ort handelnde Einsatzkräfte bzw. der Polizei und befolgen Sie deren Handlungsempfehlungen und Anweisungen.
     

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Katastrophenschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-4310
Fax: 03501 515-4309

 

Quelle:

Harald Weber
www.doppolds.info

 

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